Jagdgesetz: Umweltminister Lux in der Zwickmühle

Das geplante Jagdgesetz, inzwischen unter der Chiffre 5888 eingereicht ist auf dem Instanzenweg. Aber kaum hat das Projekt die Dickung verlassen, droht dem scheuen Paragraphentier ein rascher Tod. Nachdem bereits vor ein paar Wochen ALPA und "Vogelschutzkomitee Sektion Luxemburg e.V." den Inhalt des von Umweltminister Lucien Lux (LSAP) auf den Weg gebrachten Textes zum Abschuss freigegeben haben, scheint sich ein zunehmend heterogenes Rudel juristischer und inhaltlicher Beutegreifer des Projektes 5888 "annehmen" zu wollen.

In der vergangenen Woche haben Mouvéco und LNVL (Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga) ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet, in dem die Naturschutz-Organisationen dem Lux-Gesetz zwar kein "Nein", so doch ein eindeutiges "Ja aber" entgegenschleudern, wobei das "Aber" sich vornehmlich auf Detailfragen der Kirrung, der regelmäßigen Kontrolle der Jagdbefähigung der Waidfrauen und -männer und der Liste der so genannten "jagdbaren Tiere" bezieht. Im Klartext hieße dies Nachbessern, wollte der Umweltminister und sein Verwaltungsapparat den Naturschützern denn alles recht machen. Und genau da liegt zunehmend das Problem: Es wird für Lucien Lux zunehmend schwierig, nicht zwischen die Fronten oder unter die Räder zu geraten.

Blattschuss am 18. Mai

Eigentlich wurden die ersten Weichen für einen frühzeitigen Schiffbruch des "neuen" Jagdgesetzes in seiner aktuellen Form bereits am 18. Mai in Echternach gestellt, als in Ermangelung eines Umweltministers beim Treffen der FSHCL (Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg) sein Agrar-Pendant Fernand Boden (CSV) den Jägern Rede und Antwort stehen musste. Und dieser ließ es sich nicht nehmen, sich als "Stellvertreter" für die ganze Regierungskoalition zu outen und den Hubertusjüngern eindeutige Versprechen zu machen, die - gelinde gesagt - den Lux'schen Ambitionen, das Jagdgesetz noch vor Jahresende zur Abstimmung in der "Chamber" zu bringen, den "Blattschuss" verpassten.

Hintergrund ist das so genannte "Straßburger Urteil" im Falle Schneider, in dem es um die Möglichkeit geht, aus einem "Jagdsyndikat" auszutreten". Der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte hatte entschieden, dass die "zwangsweise" Einbeziehung in ein Jagdsyndikat ohne Austrittsmöglichkeit gegen die Versammlungsfreiheit verstoße.

Die Vorgeschichte zu diesem Urteilsspruch ist wiederum komplex und lässt sich hier nur andeutungsweise darstellen. Den Klägern im Fall "Wirth-Derneden", denen es bei ihrem Gang vor Gericht ebenfalls darum ging, aus dem Jagdsyndikat austreten zu können, bekamen in Luxemburg in allen Instanzen Recht. In einer spektakulären Kammersitzung am 27. Juni 2007 wurde im Kammerplenum entschieden, den Richterspruch des Verwaltungsgerichts nicht anzuwenden. Ein parallel laufenderer ähnlich gelagerter Prozess hingegen, scheiterte vor den Richtern, fand dafür aber den Weg nach Straßburg und liegt nun als "Fall Schneider" den Architekten des Jagdgesetzes im Magen. Pikantes Detail: Die Straßburger Richter haben ihren Entscheidungsfindungsprozess nicht zuletzt auf den in Luxemburg positiv abgeschlossenen Fall "Wirth-Derneden" aufgebaut. Einmal davon abgesehen, dass Luxemburgs Rechtsstaat mit einem fast schon schmierenkomödiantischen Paradoxon leben muss - einerseits ein nicht angewandter für den Kläger günstiger Luxemburger Richterspruch, andererseits ein Straßburger Richterspruch, der als Verlängerung eines abschlägigen Luxemburger Richterspruchs zu sehen ist - ist die Situation für die Macher des Jagdgesetzes alles andere als komfortabel.

Am 18. Mai 2008 machte der Präsident der "Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg", Jos. Bourg, seinen Jagdkollegen klar, was eine Anwendung des Straßburger Urteils aus seiner Sicht für die derzeitige Revier-Realität in Luxemburg bedeuten würde: Sollte es in Zukunft möglich werden, Mitgliedern des Jagdsyndikates aus "ethischen" Gründen zu gestatten, ihre Parzellen aus dem Jagdlos zu nehmen, könnte es zu dramatischen Schnitten in der Revierlandschaft kommen. In diesem Sinne forderte der Präsident der FSHCL, das Jagdgesetz so lange auf "Eis" zu legen, bis ein endgültiges Urteil in Straßburg in Bezug auf Karlsruhe gefällt würde. Erst Straßburg und jetzt Karlsruhe? Die komplexe Rechtssituation in Europa macht das Chaos für den unbedarften Beobachter komplett. Tatsächlich bezieht sich der anstehende Urteilsspruch auf einen Fall, in dem deutsche Grundbesitzer aus ethischen Gründen ihren Grund und Boden aus dem Jagdlos zu nehmen trachten. Die Karlsruher Richter urteilten jedoch, dass die Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat "zumutbar" sei. Nun liegt der Ball auch hier in Straßburg.

"Geburt nicht abwarten"

Jos. Bourg ist klar: mit diesem Urteil steht und fällt das europäische Reviersystem. Im Falle eines Sieges der Jäger in Straßburg böte das aktuelle Jagdgesetz "sehr gute Ansätze", sollte Straßburg den Jägern eine Abfuhr erteilen, sähen die Dinge völlig anders aus. Da in Deutschland die Pendants der Jagdsyndikate als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten, würde dies ganz neue Wege für die Jägerschaft bedeuten, auch in Luxemburg. In der Motivation des Artikels 23 des "neuen" Jagdgesetzes wird dargelegt, dass der Gesetzgeber die Urteilsfindung in Straßburg "suivre de près" werde. Für FSHCL -Präsident Jos. Bourg ein Unding. Man könne doch nicht die "Schwangerschaft beobachten" und dennoch die "Geburt nicht abwarten". Minister Lux veruche hier vollendete Tatsachen zu schaffen. Jos. Bourg hätte jedenfalls gute Gründe, das Vorpreschen des Umweltministers mit einem ironischen Lächeln zu quittieren, immerhin hat er am 18. Mai Landwirtschaftsminister Fernand Boden das Versprechen abgenommen, den Richterspruch in Straßburg abzuwarten. Auch Kammerpräsident Lucien Weiler, der am 18. Mai im Echternacher Publikum weilte, hat sich diesbezüglich aus dem Fenster gelehnt und das Versprechen Bodens in Bezug auf dessen koalitionsübergreifende Gültigkeit untermauert.

Die Kritiker des neuen Jagdgesetzes haben wiederum Probleme damit, dass das "Kleingedruckte" sich auf das ausstehende "Straßburger Urteil" bezieht. "Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind zwei Paar Schuhe", sagt Yvette Wirth vom Vogelschutzkomitee. Und auch mit einer ganzen Reihe von Kommentaren, deren Auswirkungen auf die großherzoglichen Verordnungen wohl nicht ausbleiben werden haben die Kritiker Probleme. Auch FSHCL-Präsident Jos. Bourg ist nicht zimperlich: Bei dem Gesetz in seiner derzeitigen Form handle es sich um eine "carcasse vide", wackelig auf den Beinen gehalten von drei alten und 25 neuen Großherzoglichen Verordnungen.

Zurzeit liegt weder in Bezug auf erlaubte Kalbergrößen noch in Bezug auf Detailvorschriften bei Kirrung und Lockfütterung oder bei der Liste der "jagdbaren Tiere" endgültiges Material vor. Am Dienstag traf sich die Umweltkommission der Abgeordnetenkammer. In einem rund zehnminütigen Gespräch erinnerten die Abgeordneten Roger Negri, Marcel Oberweis, Camille Gira, Marc Angel, Eugène Berger, Charles Goerens, Robert Mehlen, Jean-Paul Schaaf, Marco Schank, Romain Schneider und Martine Stein-Mergen Umweltminister Lucien Lux daran, den Wortlaut der Verordnungen vorzulegen, damit man deren Inhalte diskutieren könne. Das bedeutet Arbeit für das Ministerium und das bringt Lucien Lux ein wenig mehr dazu, sich in Sachen Fleischwerdung des Jagdgesetzes aus dem Fenster zu hängen und Farbe zu bekennen.

Es bleibt abzuwarten, wann er von irgendeiner Seite aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Selbst Vertreter aus Mouvéco und LNVL, die bislang trotz aller Abstriche das positivste Bild des "neuen" Jagdgesetzes gezeichnet hatten, sehen Nachbesserungspotenzial. Allein bei der Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen bei Treibjagden gebe es sicher noch Handlungsbedarf, so räumte Patrick Lorgé, Leiter der ornithologischen Abteilung des LNVL ein.

Aber mehr noch als alle Verordnungen und Details scheint das Jagdgesetz zunehmend mit der menschenrechtlichen Komponente verbandelt zu werden, wobei wohl noch zu klären ist, wie hier nun schließlich zu werten ist.

Yvette Wirth erklärte gestern gegenüber dem "Journal": "Wir sind ein eigenständiger Staat, wir haben ein eigenes Rechtssystem. Durch das Straßburger Urteil haben wir die einmalige Gelegenheit, eine Jagd, die Menschenrecht, dem Natur- und und Tierschutz unterstellt ist, zu schaffen".

Aber so, wie wohl das Jagdgesetz mit Karsruhe steht oder fällt, dürfte auch Lucien Lux mit dem Jagdgesetz stehen oder fallen. Die Schonzeit für Minister ist jedenfalls vorbei.

ask
Quelle: journal-online 26.06.2008
http://www.journal.lu/