Jagdgesetz:
Umweltminister Lux in der Zwickmühle
Das geplante
Jagdgesetz, inzwischen unter der Chiffre 5888 eingereicht ist auf dem
Instanzenweg. Aber kaum hat das Projekt die Dickung verlassen, droht
dem scheuen Paragraphentier ein rascher Tod. Nachdem bereits vor ein
paar Wochen ALPA und "Vogelschutzkomitee Sektion Luxemburg e.V."
den Inhalt des von Umweltminister Lucien Lux (LSAP) auf den Weg
gebrachten Textes zum Abschuss freigegeben haben, scheint sich ein
zunehmend heterogenes Rudel juristischer und inhaltlicher
Beutegreifer des Projektes 5888 "annehmen" zu wollen.
In
der vergangenen Woche haben Mouvéco und LNVL (Lëtzebuerger
Natur- a Vulleschutzliga) ein gemeinsames Positionspapier
verabschiedet, in dem die Naturschutz-Organisationen dem Lux-Gesetz
zwar kein "Nein", so doch ein eindeutiges "Ja aber"
entgegenschleudern, wobei das "Aber" sich vornehmlich auf
Detailfragen der Kirrung, der regelmäßigen Kontrolle der
Jagdbefähigung der Waidfrauen und -männer und der Liste der
so genannten "jagdbaren Tiere" bezieht. Im Klartext hieße
dies Nachbessern, wollte der Umweltminister und sein
Verwaltungsapparat den Naturschützern denn alles recht machen.
Und genau da liegt zunehmend das Problem: Es wird für Lucien Lux
zunehmend schwierig, nicht zwischen die Fronten oder unter die Räder
zu geraten.
Blattschuss am 18. Mai
Eigentlich
wurden die ersten Weichen für einen frühzeitigen
Schiffbruch des "neuen" Jagdgesetzes in seiner aktuellen
Form bereits am 18. Mai in Echternach gestellt, als in Ermangelung
eines Umweltministers beim Treffen der FSHCL (Fédération
Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg) sein
Agrar-Pendant Fernand Boden (CSV) den Jägern Rede und Antwort
stehen musste. Und dieser ließ es sich nicht nehmen, sich als
"Stellvertreter" für die ganze Regierungskoalition zu
outen und den Hubertusjüngern eindeutige Versprechen zu machen,
die - gelinde gesagt - den Lux'schen Ambitionen, das Jagdgesetz noch
vor Jahresende zur Abstimmung in der "Chamber" zu bringen,
den "Blattschuss" verpassten.
Hintergrund ist das
so genannte "Straßburger Urteil" im Falle Schneider,
in dem es um die Möglichkeit geht, aus einem "Jagdsyndikat"
auszutreten". Der Straßburger Gerichtshof für
Menschenrechte hatte entschieden, dass die "zwangsweise"
Einbeziehung in ein Jagdsyndikat ohne Austrittsmöglichkeit gegen
die Versammlungsfreiheit verstoße.
Die Vorgeschichte zu
diesem Urteilsspruch ist wiederum komplex und lässt sich hier
nur andeutungsweise darstellen. Den Klägern im Fall
"Wirth-Derneden", denen es bei ihrem Gang vor Gericht
ebenfalls darum ging, aus dem Jagdsyndikat austreten zu können,
bekamen in Luxemburg in allen Instanzen Recht. In einer spektakulären
Kammersitzung am 27. Juni 2007 wurde im Kammerplenum entschieden, den
Richterspruch des Verwaltungsgerichts nicht anzuwenden. Ein parallel
laufenderer ähnlich gelagerter Prozess hingegen, scheiterte vor
den Richtern, fand dafür aber den Weg nach Straßburg und
liegt nun als "Fall Schneider" den Architekten des
Jagdgesetzes im Magen. Pikantes Detail: Die Straßburger Richter
haben ihren Entscheidungsfindungsprozess nicht zuletzt auf den in
Luxemburg positiv abgeschlossenen Fall "Wirth-Derneden"
aufgebaut. Einmal davon abgesehen, dass Luxemburgs Rechtsstaat mit
einem fast schon schmierenkomödiantischen Paradoxon leben muss -
einerseits ein nicht angewandter für den Kläger günstiger
Luxemburger Richterspruch, andererseits ein Straßburger
Richterspruch, der als Verlängerung eines abschlägigen
Luxemburger Richterspruchs zu sehen ist - ist die Situation für
die Macher des Jagdgesetzes alles andere als komfortabel.
Am
18. Mai 2008 machte der Präsident der "Fédération
Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg",
Jos. Bourg, seinen Jagdkollegen klar, was eine Anwendung des
Straßburger Urteils aus seiner Sicht für die derzeitige
Revier-Realität in Luxemburg bedeuten würde: Sollte es in
Zukunft möglich werden, Mitgliedern des Jagdsyndikates aus
"ethischen" Gründen zu gestatten, ihre Parzellen aus
dem Jagdlos zu nehmen, könnte es zu dramatischen Schnitten in
der Revierlandschaft kommen. In diesem Sinne forderte der Präsident
der FSHCL, das Jagdgesetz so lange auf "Eis" zu legen, bis
ein endgültiges Urteil in Straßburg in Bezug auf Karlsruhe
gefällt würde. Erst Straßburg und jetzt Karlsruhe?
Die komplexe Rechtssituation in Europa macht das Chaos für den
unbedarften Beobachter komplett. Tatsächlich bezieht sich der
anstehende Urteilsspruch auf einen Fall, in dem deutsche
Grundbesitzer aus ethischen Gründen ihren Grund und Boden aus
dem Jagdlos zu nehmen trachten. Die Karlsruher Richter urteilten
jedoch, dass die Mitgliedschaft in einem Jagdsyndikat "zumutbar"
sei. Nun liegt der Ball auch hier in Straßburg.
"Geburt
nicht abwarten"
Jos. Bourg ist klar: mit diesem
Urteil steht und fällt das europäische Reviersystem. Im
Falle eines Sieges der Jäger in Straßburg böte das
aktuelle Jagdgesetz "sehr gute Ansätze", sollte
Straßburg den Jägern eine Abfuhr erteilen, sähen die
Dinge völlig anders aus. Da in Deutschland die Pendants der
Jagdsyndikate als Körperschaften des öffentlichen Rechts
gelten, würde dies ganz neue Wege für die Jägerschaft
bedeuten, auch in Luxemburg. In der Motivation des Artikels 23 des
"neuen" Jagdgesetzes wird dargelegt, dass der Gesetzgeber
die Urteilsfindung in Straßburg "suivre de près"
werde. Für FSHCL -Präsident Jos. Bourg ein Unding. Man
könne doch nicht die "Schwangerschaft beobachten" und
dennoch die "Geburt nicht abwarten". Minister Lux veruche
hier vollendete Tatsachen zu schaffen. Jos. Bourg hätte
jedenfalls gute Gründe, das Vorpreschen des Umweltministers mit
einem ironischen Lächeln zu quittieren, immerhin hat er am 18.
Mai Landwirtschaftsminister Fernand Boden das Versprechen abgenommen,
den Richterspruch in Straßburg abzuwarten. Auch Kammerpräsident
Lucien Weiler, der am 18. Mai im Echternacher Publikum weilte, hat
sich diesbezüglich aus dem Fenster gelehnt und das Versprechen
Bodens in Bezug auf dessen koalitionsübergreifende Gültigkeit
untermauert.
Die Kritiker des neuen Jagdgesetzes haben
wiederum Probleme damit, dass das "Kleingedruckte" sich auf
das ausstehende "Straßburger Urteil" bezieht.
"Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind zwei Paar
Schuhe", sagt Yvette Wirth vom Vogelschutzkomitee. Und auch mit
einer ganzen Reihe von Kommentaren, deren Auswirkungen auf die
großherzoglichen Verordnungen wohl nicht ausbleiben werden
haben die Kritiker Probleme. Auch FSHCL-Präsident Jos. Bourg ist
nicht zimperlich: Bei dem Gesetz in seiner derzeitigen Form handle es
sich um eine "carcasse vide", wackelig auf den Beinen
gehalten von drei alten und 25 neuen Großherzoglichen
Verordnungen.
Zurzeit liegt weder in Bezug auf erlaubte
Kalbergrößen noch in Bezug auf Detailvorschriften bei
Kirrung und Lockfütterung oder bei der Liste der "jagdbaren
Tiere" endgültiges Material vor. Am Dienstag traf sich die
Umweltkommission der Abgeordnetenkammer. In einem rund zehnminütigen
Gespräch erinnerten die Abgeordneten Roger Negri, Marcel
Oberweis, Camille Gira, Marc Angel, Eugène Berger, Charles
Goerens, Robert Mehlen, Jean-Paul Schaaf, Marco Schank, Romain
Schneider und Martine Stein-Mergen Umweltminister Lucien Lux daran,
den Wortlaut der Verordnungen vorzulegen, damit man deren Inhalte
diskutieren könne. Das bedeutet Arbeit für das Ministerium
und das bringt Lucien Lux ein wenig mehr dazu, sich in Sachen
Fleischwerdung des Jagdgesetzes aus dem Fenster zu hängen und
Farbe zu bekennen.
Es bleibt abzuwarten, wann er von
irgendeiner Seite aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Selbst
Vertreter aus Mouvéco und LNVL, die bislang trotz aller
Abstriche das positivste Bild des "neuen" Jagdgesetzes
gezeichnet hatten, sehen Nachbesserungspotenzial. Allein bei der
Verbesserung der Sicherheitsvorkehrungen bei Treibjagden gebe es
sicher noch Handlungsbedarf, so räumte Patrick Lorgé,
Leiter der ornithologischen Abteilung des LNVL ein.
Aber mehr
noch als alle Verordnungen und Details scheint das Jagdgesetz
zunehmend mit der menschenrechtlichen Komponente verbandelt zu
werden, wobei wohl noch zu klären ist, wie hier nun schließlich
zu werten ist.
Yvette Wirth erklärte gestern gegenüber
dem "Journal": "Wir sind ein eigenständiger
Staat, wir haben ein eigenes Rechtssystem. Durch das Straßburger
Urteil haben wir die einmalige Gelegenheit, eine Jagd, die
Menschenrecht, dem Natur- und und Tierschutz unterstellt ist, zu
schaffen".
Aber so, wie wohl das Jagdgesetz mit Karsruhe
steht oder fällt, dürfte auch Lucien Lux mit dem Jagdgesetz
stehen oder fallen. Die Schonzeit für Minister ist jedenfalls
vorbei.
ask
Quelle: journal-online 26.06.2008
http://www.journal.lu/