Stellungnahme zum Artikel im Tageblatt vom 27. Januar 2011:

Di Grng: Fr eine schnelle Reformdebatte zur Jagd

 

In der Pressekonferenz von Di Grng wurde festgehalten: das neue Luxemburger Jagdgesetz () entspreche allen bisherigen Gerichtsentscheidungen, respektiere den Privatbesitz und die ethischen Vorstellungen der Besitzer.

Nun ist es aber so, dass Di Grng in ihren 13 Forderungen fr ein neues Jagdgesetz folgendes verffentlichten:

1. Wahrung des Eigentumsrechts des Grundbesitzers. Dieses Urteil des Europischen Gerichtshofes fr Menschenrechte in Straburg (Urteil Chassagnou vom 29. gegen Frankreich, Anm.YW) hat damit die erzwungene Mitgliedschaft im Jagdsyndikat, die Enteignung des Grundbesitzers durch Zwangsverpachtung, die Diskriminierung der kleinen Grundbesitzer gegenber den Grogrundbesitzern als menschenrechtswidrig besttigt.

Diesem Urteil muss in Zukunft Rechnung getragen werden, die Grundpfeiler des bisherigen Jagdrechtes das Jagdsyndikat, das Reviersystem sowie der Wildschadensersatz mssen entsprechend neu geregelt werden. () Vor diesem Hintergrund haben in Luxemburg zwei Grundeigentmerinnen Klage eingereicht. Beide Klgerinnen werden notfalls mit Untersttzung von DI GRNG vor dem Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte vorstellig werden .

Dem Urteil Rechnung tragen

Die angesprochenen Klagen wurden von Di Grng moralisch und finanziell untersttzt und das Straburger Urteil verurteilte den Luxemburger Staat unter anderem wie folgt:

 

 Paragr. 82 : Ce constat suffit la Cour pour conclure que contraindre par la loi un individu une adhsion profondment contraire ses propres convictions et lobliger du fait de cette adhsion apporter le terrain dont il est propritaire pour que l association en question ralise des objectifs quil dsapprouve va au-del de ce qui est ncessaire pour assurer un juste quilibre des intrts contradictoires et ne saurait tre considr comme proportionn du but poursuivi.

 

Paragr. 83 : Ds lors, la Cour estime quen lespce il y a eu violation de larticle 11 de la convention . 

 

Das neue Jagdgesetzprojekt hingegen sieht nachweislich und bis dato folgendes vor:

 

... dass alle Brger des Landes (auch die Besitzer von Grten und Gemsegrten in Wohnhausnhe) automatisch und mit ihrem Grundeigentum zur Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft im Jagdsyndikat gezwungen werden und das beschlagnahmte Grundeigentum an die Jger zwangsvermietet wird... (Offene Brif un den Hr Premierminister Y.W.).

...die eigenstndig jagenden Jagdhunde (drfen sich) in diesen Gebieten wo die Jagd verboten/ausgesetzt ist aufhalten, wenn der Jger die Hunde nicht absichtlich dorthin geschickt hat. Dementsprechend wird die Jagd mit eigenstndig jagenden Hunden als keine Jagd verankert (6). Laut Kommentar zu Artikel 4, ist es im Hinblick auf knftige Gerichtsprozesse sehr wichtig, die Jagd mit Hunden gesetzlich als keine Jagd zu verankern (7).... (Leserbrief: Das umgenderte Jagdgesetzprojekt ein Widerspruch zum Straburger Urteil, Y.W.).

Laut Straburger Urteilen Chassagnou und Schneiders, drfen der Eigentmer und das Grundeigentum also NICHT zur Zwangs-/Pflichtmitgliedschaft im Jagdsyndikat gezwungen werden und das Grundeigentum darf nicht an die Freizeitjger zwangsvermietet werden.

 

Keine Zwangsmitgliedschaft

 

Ein solches Grundeigentum ist jagdfrei aus dem einfachen Grund, weil dann ohne Einverstndnis des Grundeigentmers die Jagd mit Flinte, Falle und Hund strafbar ist!

Wie die Jagdhunde eigenstndig jagen und was dabei an Tierqulerei angerichtet wird Beispiel Hollenfels und Ettelbrck gefllig?

 

Sollte der Staat (Forstverwaltung) diese Grundstcke fr eine administrative Jagd bentigen, so muss der Staat die gesetzlichen Bestimmungen einer so genannten kalten Enteignung einhalten. Der Staat muss demnach vor jeder geplanten administrativen Jagd die Nichtmitglieder des Jagdsyndikats kontaktieren und ihnen den intrt gnral (z.B. vorhandene Wildtierpopulation, festgelegte Abschussquoten, die Notwendigkeit der geplanten Jagdart usw.) auf ihrem Grundeigentum nachweisen. Die Eigentmer htten auerdem ein Einspruchrecht und mssten entschdigt werden (Offener Brief an Dput-Maire Camille Gira-Di Grng, YW).

 

Einspruch einreichen

 

Basierend auf die rechtskrftigen Urteile vom Verwaltungsgericht (Wirth-Derneden) und vom Gerichtshof fr Menschenrechte (Schneiders) wird die Unterzeichnete, unverzglich nach der gesetzlichen Verankerung des geplanten neuen Jagdgesetzes, Einspruch gegen das neue Jagdgesetz, die Zwangsmitgliedschaft und Zwangsvermietung von Grundeigentum, Jagdlose usw. einreichen und dann sehen wir weiter!

 

Yvette Wirth

Sektion Ltzebuerg vom

Vogelschutz-komitee.com