Stellungnahme zum Artikel im Tageblatt vom
27. Januar 2011:
In der Pressekonferenz von Di Grng wurde
festgehalten: das neue Luxemburger Jagdgesetz () entspreche allen
bisherigen Gerichtsentscheidungen, respektiere den Privatbesitz und die
ethischen Vorstellungen der Besitzer.
Nun ist es aber so, dass Di Grng in ihren 13 Forderungen fr ein neues Jagdgesetz folgendes verffentlichten:
1. Wahrung des
Eigentumsrechts des Grundbesitzers. Dieses Urteil des Europischen
Gerichtshofes fr Menschenrechte in Straburg (Urteil
Chassagnou vom 29. gegen Frankreich, Anm.YW) hat damit die erzwungene
Mitgliedschaft im Jagdsyndikat, die Enteignung des Grundbesitzers durch
Zwangsverpachtung, die Diskriminierung der kleinen Grundbesitzer gegenber den
Grogrundbesitzern als menschenrechtswidrig besttigt.
Diesem Urteil muss in Zukunft Rechnung getragen werden, die
Grundpfeiler des bisherigen Jagdrechtes das Jagdsyndikat, das Reviersystem
sowie der Wildschadensersatz mssen entsprechend neu geregelt werden. () Vor diesem Hintergrund haben in Luxemburg zwei
Grundeigentmerinnen Klage eingereicht. Beide Klgerinnen werden notfalls mit
Untersttzung von DI GRNG vor dem Europischen Gerichtshof fr Menschenrechte
vorstellig werden .
Dem Urteil Rechnung tragen
Die angesprochenen Klagen wurden von Di Grng moralisch und finanziell untersttzt und das Straburger Urteil verurteilte den Luxemburger Staat unter anderem wie folgt:
Paragr. 82 : Ce constat suffit la Cour pour conclure que contraindre par la loi un individu une adhsion profondment contraire ses propres convictions et lobliger du fait de cette adhsion apporter le terrain dont il est propritaire pour que l association en question ralise des objectifs quil dsapprouve va au-del de ce qui est ncessaire pour assurer un juste quilibre des intrts contradictoires et ne saurait tre considr comme proportionn du but poursuivi.
Paragr.
83 : Ds lors, la Cour estime quen lespce il y a eu violation de
larticle 11 de la convention .
Das neue Jagdgesetzprojekt hingegen sieht nachweislich und bis dato folgendes vor:
... dass alle Brger des Landes (auch die Besitzer von
Grten und Gemsegrten in Wohnhausnhe) automatisch und mit ihrem
Grundeigentum zur Pflicht-/Zwangsmitgliedschaft im Jagdsyndikat gezwungen
werden und das beschlagnahmte Grundeigentum an die Jger zwangsvermietet
wird... (Offene
Brif un den Hr Premierminister Y.W.).
...die
eigenstndig jagenden Jagdhunde (drfen sich) in diesen Gebieten wo die Jagd
verboten/ausgesetzt ist aufhalten, wenn der Jger die Hunde nicht absichtlich
dorthin geschickt hat. Dementsprechend wird die Jagd mit eigenstndig jagenden
Hunden als keine Jagd verankert (6). Laut Kommentar zu Artikel 4, ist es
im Hinblick auf knftige Gerichtsprozesse sehr wichtig, die Jagd mit Hunden
gesetzlich als keine Jagd zu verankern (7).... (Leserbrief: Das umgenderte
Jagdgesetzprojekt ein Widerspruch zum Straburger Urteil, Y.W.).
Laut Straburger Urteilen Chassagnou und Schneiders, drfen der Eigentmer und
das Grundeigentum also NICHT zur Zwangs-/Pflichtmitgliedschaft im
Jagdsyndikat gezwungen werden und das Grundeigentum darf nicht an die
Freizeitjger zwangsvermietet werden.
Keine
Zwangsmitgliedschaft
Ein
solches Grundeigentum ist jagdfrei aus dem einfachen Grund, weil dann ohne
Einverstndnis des Grundeigentmers die Jagd mit Flinte, Falle und Hund
strafbar ist!
Wie die
Jagdhunde eigenstndig jagen und was dabei an Tierqulerei angerichtet wird
Beispiel Hollenfels und Ettelbrck gefllig?
Sollte der Staat (Forstverwaltung) diese
Grundstcke fr eine administrative Jagd bentigen, so muss der Staat die
gesetzlichen Bestimmungen einer so genannten kalten Enteignung einhalten.
Der Staat muss demnach vor jeder geplanten administrativen Jagd die
Nichtmitglieder des Jagdsyndikats kontaktieren und ihnen den intrt gnral (z.B. vorhandene Wildtierpopulation, festgelegte
Abschussquoten, die Notwendigkeit der geplanten Jagdart usw.) auf ihrem
Grundeigentum nachweisen. Die Eigentmer htten auerdem ein Einspruchrecht und
mssten entschdigt werden (Offener Brief an Dput-Maire Camille Gira-Di
Grng, YW).
Einspruch
einreichen
Basierend
auf die rechtskrftigen Urteile vom Verwaltungsgericht (Wirth-Derneden) und vom
Gerichtshof fr Menschenrechte (Schneiders) wird die Unterzeichnete,
unverzglich nach der gesetzlichen Verankerung des geplanten neuen
Jagdgesetzes, Einspruch gegen das neue Jagdgesetz, die Zwangsmitgliedschaft und
Zwangsvermietung von Grundeigentum, Jagdlose usw. einreichen und dann sehen wir
weiter!
Yvette
Wirth
Sektion
Ltzebuerg vom
Vogelschutz-komitee.com